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Erklärung zur Barrierefreiheit der Websites des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf diesen Websites Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.

Sie gilt für alle Online-Auftritte des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt und umfasst die Domains und Subdomains, die als Internetseiten unter den Adressen lda-lsa.de, archlsa.de, landesamt-fuer-archaeologie-sachsen-anhalt.de, denkmalpflege-in-sachsen-anhalt.de, denkmal-sachsen-anhalt.de, landesmuseum-vorgeschichte.de, himmelsscheibe.de sowie lda.sachsen-anhalt.de veröffentlicht sind.

Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular oder die Telefonnummer +49 345 5247-30.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist die Öffentlichkeitsarbeit des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt. Diese können Sie direkt per E-Mail erreichen unter oeffentlichkeitsarbeit@lda.stk.sachsen-anhalt.de.

Beschwerdemöglichkeit

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß Paragraf 16b Absatz 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach Paragraf 16d des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie unter https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle.

Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Websites lda-lsa.de, archlsa.de, landesamt-fuer-archaeologie-sachsen-anhalt.de, denkmalpflege-in-sachsen-anhalt.de, denkmal-sachsen-anhalt.de, landesmuseum-vorgeschichte.de, himmelsscheibe.de sowie lda.sachsen-anhalt.de ergeben sich aus Paragraf 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und Paragraf 11 der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Regelungen richten sich nach der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 19. bis zum 30. Juni 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Die Selbstbewertung richtet sich nach den für Online-Angebote des Landes Sachsen-Anhalt maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und Regeln. Die Europäische Norm EN 301 549 ›Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen‹ in der Fassung V3.2.1 von März 2021 beschreibt die Kriterien, die ein Online-Angebot erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten. Diese Europäische Norm selbst richtet sich nach den international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte der ›Web Content Accessibility Guidelines‹ (WCAG). Diese regelt in sogenannten Prinzipien, Richtlinien und Kriterien den Grad der Barrierefreiheit eines Online-Angebots. Die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt geben die Erfüllung der Kriterien der Konformitätsstufen A und AA der WCAG in der Fassung 2.0 vor. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt bemüht sich darüber hinaus, dass seine Online-Angebote zudem sowohl den Kriterien der höchsten Stufe AAA entsprechen als auch dass es die Kriterien der derzeit aktuellsten Fassung WCAG 2.1 berücksichtigt.

Unterstützend zu den genannten Regelwerken kam als zusätzliches Mittel zur Selbstbewertung das Werkzeug ›WAVE Web Accessibility Evaluation Tool‹ zum Einsatz.

Diese Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei, sie befinden sich derzeit in Bearbeitung.

 

›Nicht-Text-Inhalt‹ – Erfolgskriterium 1.1.1 nach WCAG 2.1.
Nicht alle Abbildungen (Fotos, Grafiken, Diagramme) sind derzeit mit einem Alternativtext hinterlegt. Dies betrifft insbesondere Inhalte, die vor 2017 veröffentlicht wurden. Eine systematische und vollständige Ergänzung aller Abbildungen mit Alternativtexten ist in kontinuierlicher Bearbeitung.

 

›Reine Audio- und Videoinhalte (aufgezeichnet)‹ – Erfolgskriterium 1.2.1 nach WCAG 2.1 / ›Untertitel (aufgezeichnet)‹ – Erfolgskriterium 1.2.2 nach WCAG 2.1 / ›Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)‹ – Erfolgskriterium 1.2.3 nach WCAG 2.1 / ›Audiodeskription (aufgezeichnet)‹ – Erfolgskriterium 1.2.5 nach WCAG 2.1
Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vermittelt einen großen Teil seiner Themen und Inhalte in Form von Filmen. Dieses Angebot wurde insbesondere zur Zeit der Corona-Pandemie und der damit verbundenen, wiederholten Schließung des Landesmuseums für Vorgeschichte in Umfang und Häufigkeit ausgebaut. Aufgrund des raschen Handlungsbedarfs, dass ein Ersatz des Museumsbesuchs für die Öffentlichkeit zu schaffen ist, wurde das Filmangebot in kürzester Zeit stark ausgebaut. Aufgrund der Dringlichkeit wurde die Veröffentlichung aller Filme noch ohne barrierefreie Funktionalitäten umgesetzt. Die Ergänzung der Filme mit deutschen Untertiteln und Audiodeskriptionen erfolgt aufgrund des großen Umfangs des Videoangebots projektbasiert in mehreren Schritten im Laufe der Jahre 2023 und 2024.

 

›Gebärdensprache (aufgezeichnet)‹ – Erfolgskriterium 1.2.6 nach WCAG 2.1.
Eine Erweiterung des Filmangebots des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt um einzelne Beiträge in Deutscher Gebärdensprache zur Darstellung des gesetzlichen Auftrags des Landesamts und zu den wichtigsten Themen des Landesamts und des Landesmuseums ist in Vorbereitung. Eine Umsetzung und Veröffentlichung dieser Filme ist für 2024 geplant.

 

›Linkzweck im Kontext‹ – Erfolgskriterium 2.4.4 nach WCAG 2.1.
Nicht alle Links (externe Verweise, interne Verweise sowie Verweise auf zu öffnende Dokumente) sind derzeit mit einem Alternativtext hinterlegt oder ist ihre Funktion durch den Kontext unmittelbar verständlich. Dies betrifft insbesondere Inhalte, die vor 2017 veröffentlicht wurden. Eine systematische und vollständige Überarbeitung aller Links ist in kontinuierlicher Bearbeitung.

 

›Lesbar‹ – Richtlinie 3.1 nach WCAG 2.1.
Eine Erweiterung des Online-Angebots des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt um Inhalte in Leichter Sprache zur Darstellung des gesetzlichen Auftrags des Landesamts und zu den wichtigsten Themen des Landesamts und des Landesmuseums ist in Vorbereitung. Eine Umsetzung und Veröffentlichung dieser Inhalte ist für 2024 geplant.

 

›Sprache von Teilen‹ – Erfolgskriterium 3.1.4 nach WCAG 2.1.
Nicht alle im Online-Angebot genutzte anderssprachige und fremdsprachige Wörter und Textteile sind mit der korrekten Sprachfassung ausgezeichnet. Dies ist derzeit technisch nicht möglich. Ein Abbau dieser Barriere ist für die nächste Aktualisierung des Content Management Systems der Websites eingeplant.

 

›Abkürzungen‹ – Erfolgskriterium 3.1.4 nach WCAG 2.1.
Nicht alle im Online-Angebot genutzten Abkürzungen werden derzeit durch technische Lösungen aufgelöst und somit ihr Verständnis erleichtert. Dies betrifft insbesondere Inhalte, die vor 2017 veröffentlicht wurden. Eine systematische und vollständige Überarbeitung aller Abkürzungen ist in kontinuierlicher Bearbeitung. Das Ziel ist, dass möglichst keine Abkürzungen verwendet werden.

 

Nicht barrierefrei sind PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht worden waren und von der Seite genommen wurden, weil sie nicht barrierefrei waren, und die nach dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt am 14. Mai 2019 in unveränderter Form wieder veröffentlicht wurden. Diese Maßnahme entspricht den Regelungen nach Paragraf 16 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a) der EU-Richtlinie 2016/2102.

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und damit eine verständliche Ausdrucksweise zu verwenden. Aufgrund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in unseren Online-Angeboten veröffentlicht werden und auf wissenschaftliche, fachliche und rechtliche Sachverhalte zurückgehen, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe oder fremdsprachige Ausdrücke) nicht immer möglich.

Als Denkmalfachamt des Landes Sachsen-Anhalt unterliegt das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt einem gesetzlichen Auftrag als Gutachterbehörde im Rahmen denkmalrechtlicher Genehmigungsverfahren, die von den jeweils zuständigen Denkmalschutzbehörden des Landes Sachsen-Anhalt geführt werden. Zu den Aufgaben und Dienstleistungen als Gutachterbehörde gehören Beratungen und Handreichungen für Denkmaleigentümer und Bauherren im Zuge von denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren. Diese Aufgaben und Dienstleistungen bedingen die Verwendung von denkmalfachlich einschlägigen und rechtssicheren Formulierungen und Fachbegriffen. Diese Informationen sind auch über die hier beschriebenen Online-Angebote öffentlich zugänglich zu halten, auch wenn sie mit den gesetzlichen Maßgaben zur digitalen Barrierefreiheit nicht vollständig vereinbar sind und umfassend barrierefreie Alternativen aufgrund der genannten Komplexität nicht möglich sind.

Ein Großteil der Inhalte der hier beschriebenen Online-Angebote ist vor dem 23. September 2019 veröffentlicht worden und wird nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt. Er unterliegt aufgrund seines Charakters als Inhalte zur reinen Bildung und Wissenschaftskommunikation dem Ausschlusskriterium ›Archive‹ nach Paragraf 16 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe h) der EU-Richtlinie 2016/2102.

Dessen ungeachtet ist das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt stets bemüht, alle Inhalte – auch die, die diese vorgenannten Ausnahmebedingungen erfüllen – durch redaktionelle Revisionen kontinuierlich den jeweils gültigen rechtlichen Maßgaben zur digitalen Barrierefreiheit anzupassen, ihren Erfordernissen gerecht zu werden und ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 3. Juli 2023 aktualisiert.

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