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Die Erfindung der Germanen

Germanische Stämme in Mitteldeutschland

Die hiesigen Stämme formierten sich erst in den Jahrzehnten um die Zeitenwende. Unterschiedliche Familien und Clans verschmolzen zu neuen Verbänden.

Das antike Germanenbild orientierte sich maßgeblich am Völkergemisch der Sueben, das besonders kriegerisch auftrat. Tatsächlich handelte es sich um eine ethnische Großgruppe verschiedener elb- und  ostgermanischer Stämme, die lange Zeit der beherrschende Machtfaktor im freien Germanien war. Zu den Sueben zählten auch die mitteldeutschen Stämme, so etwa die Hermunduren östlich der Saale, die Semnonen im Havelland, die Langobarden in der Altmark, die suebischen Angeln im Nordharzgebiet und die Markomannen an der sächsischen Elbe. Offenbar bemühten sich die heterogenen Sueben-Völker um äußere Zeichen der Gemeinsamkeit. Bekannt ist die auffällige Haartracht der Männer, der Suebenknoten.

Namentlich unbekannte Kleinstämme beiderseits der mittleren Elbe formierten sich in der zweiten Hälfte des ersten Jahrhunderts vor Christus zum Großstamm der Hermunduren. Gemeinsam genutzte Bestattungsplätze reflektieren diesen Vorgang, indem anfänglich unterschiedliche Beigabenmuster sich allmählich vereinheitlichten. Einen konkreten Einblick in die Sozialstruktur germanischer Stämme vermitteln die Bestattungssitten. Anhand der Grabausstattung und gelegentlich auch der Totenbehandlung ist eine markante Hierarchisierung der Gesellschaft erkennbar. An der Spitze der Ranggesellschaften standen antiken Berichten zufolge Fürsten (regi: ›Könige‹) als Anführer und vor allem als Sprecher des Stammesverbandes, der sich wiederum aus mehreren Kleinstämmen zusammensetzte, denen Häuptlinge (principes) vorstanden. Ein signifikantes Distinktionsmerkmal des Adels ist der Besitz von römischem Weintrinkgeschirr.

Während der Stand des Adligen und des Freien anhand archäologischer Funde für beide Geschlechter graduell nachweisbar ist, gelingt dies bei den schriftlich erwähnten Halbfreien und Sklaven bislang nicht. Grabbefunde belegen die Ranggleichheit von Frau und Mann.

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